EN


 

Hinweise & Beschwerden


Wir möchten verantwortungsvoll, transparent und wertebasiert arbeiten. Deshalb bieten wir allen internen und externen Stakeholdern die Möglichkeit, Hinweise oder Beschwerden im Zusammenhang mit RETURN ON MEANING einzureichen. Ihre Hinweise helfen uns, mögliche Missstände frühzeitig zu erkennen und angemessen damit umzugehen.



1. Wie Sie einen Hinweis oder eine Beschwerde einreichen können

Sie können Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym übermitteln:

  • E-Mail: info@returnonmeaning.com

  • Online-Formular: Hier

Alle eingehenden Hinweise werden sorgfältig und vertraulich behandelt.

2. Welche Hinweise und Beschwerden werden angenommen?

Wir nehmen Hinweise und Beschwerden an, die sich auf unser Unternehmen und unsere Tätigkeit beziehen, insbesondere zu:

  • Verstößen gegen geltende Gesetze oder regulatorische Vorgaben

  • Verstößen gegen interne Richtlinien oder unsere Unternehmenswerte

  • unethischem oder unangemessenem Verhalten

  • potenziell oder tatsächlich negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen unserer Arbeit

  • sonstigen schwerwiegenden Missständen im Zusammenhang mit RETURN ON MEANING

Allgemeine Meinungsäußerungen oder Beschwerden ohne Bezug zu unserem Unternehmen fallen nicht unter dieses Verfahren.

3. Ablauf des Hinweis- und Beschwerdeverfahrens

Der Umgang mit Hinweisen erfolgt nach einem klar definierten Prozess:

  1. Eingangsbestätigung: Wir bestätigen den Eingang Ihres Hinweises in der Regel innerhalb von 7 Tagen.

  2. Prüfung: Der Hinweis wird inhaltlich geprüft und eingeordnet. Bei Bedarf holen wir weitere Informationen ein.

  3. Rückmeldung zum Stand: Sie erhalten (sofern Kontaktdaten vorliegen) eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand.

  4. Abschluss
    Nach Abschluss der Prüfung informieren wir Sie über das Ergebnis bzw. über eingeleitete Maßnahmen, soweit dies rechtlich und organisatorisch möglich ist.

4. Kommunikation und Entscheidung

  • Wird ein Hinweis als begründet angenommen, informieren wir über relevante Schritte im weiteren Verlauf und bestätigen, sobald eine Lösung umgesetzt wurde.

  • Wird ein Hinweis nicht als Beschwerde im Sinne dieses Verfahrens angenommen, erhalten Sie eine begründete Rückmeldung, warum dies der Fall ist.

5. Schutz von Hinweisgebenden (Whistleblower-Schutz)

RETURN ON MEANING verpflichtet sich ausdrücklich zum Schutz aller Hinweisgebenden.

  • Kein Nachteil: Hinweisgebende dürfen keinerlei Benachteiligung, Sanktionen oder Vergeltungsmaßnahmen erfahren, weil sie einen Hinweis oder eine Beschwerde eingereicht haben.

  • Vertraulichkeit: Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn sie für die Prüfung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

  • Konsequenzen bei Vergeltung: Festgestellte Vergeltungsmaßnahmen werden nicht toleriert und ziehen angemessene organisatorische oder arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.

6. Hinweisgeberschutz-Richtlinie

Der Umgang mit Hinweisen, der Schutz der Hinweisgebenden sowie Zuständigkeiten und Verfahren sind der Hinweisgeberschutz-Richtlinie (HinSchG) geregelt. Diese können Sie hier einsehen.